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Unterbringungsformen

Der Fachbereich Koordination Vollzeitpflege unterscheidet im Falle einer Unterbringung zwischen drei Unterbringungsformen:

Bereitschaftspflege Bei einer kurzfristigen Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt, aufgrund aktueller Krisen in der Herkunftsfamilie, werden Kinder in Bereitschaftspflegefamilien untergebracht. Hier bleiben sie, bis das die weitere Perspektive der Kinder geklärt ist.

Vollzeitpflege Ergibt die Perspektivklärung, dass die Kinder nicht in ihre Herkunftsfamilie zurückgeführt werden können, so kommt die Vollzeitpflege in Betracht. Dies ist eine längerfristige oder dauerhafte Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in einer Vollzeitpflegefamilie.

Verwandtenpflege / Netzwerkpflege: Oft sind Verwandte oder auch Bekannte aus dem sozialen Umfeld der Familie bereit, ein (verwandtes) Kind bei sich aufzunehmen, wenn die leiblichen Eltern ausfallen oder sich nicht mehr um ihre Kinder kümmern können. Das zuständige Jugendamt überprüft hier zuvor, ob diese dazu geeignet sind.

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